EStG: § 16
Schafft sich ein Universitätsassistent an der WU einen Computer einschließlich Zubehör (Lautsprecher, externe Festplatten, Drucker, Modem, Scanner, USB-Stick) zur beruflichen Verwendung an und ist der Computer in seinem privaten Haushalt stationiert, so ist davon auszugehen, dass die private Nutzung mindestens 40 % beträgt.