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Rückzahlung von Fortbildungskosten - Werbungskosten trotz Aufwandersatz durch neuen Arbeitgeber

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6718/21/2020 Heft 6718 v. 1.10.2020

EStG: § 16 Abs 1 Z 10

Bekam ein Maschinist von seinem ehemaligen Arbeitgeber Fortbildungsmaßnahmen bezahlt, durch die er die Fahrerlaubnis zum Triebfahrzeugführer erhielt, muss er die Fortbildungskosten in Höhe von € 40.878,23 jedoch zurückbezahlen, da er sein Dienstverhältnis mit dem ehemaligen Arbeitgeber auflöste, kann er diese als Werbungskosten geltend machen.

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