Anhand ausgewählter arbeitsrechtlicher Sachthemen erfolgt im Beitrag eine dogmatische Analyse von arbeitsrechtlichen Regelungen, die auf den familialen Status Bezug nehmen, um daraus Schlüsse für die Bedeutung von Familie im Arbeitsrecht zu ziehen. Mazal zeigt dabei auf, dass Recht und Politik von keinem festgefügten Familienbegriff ausgehen und um den Kern des Familienbegriffs herum auch andere Lebenssituationen arbeitsrechtlichen Schutz genießen. Im betrieblichen Alltag stehen Führungskräfte oftmals bei Fragen iZm dem familienrechtlichen Status vor großen Herausforderungen, weil unbestimmte Gesetzesbegriffe zu konkretisieren sind. Auch das Eingehen von familialen Beziehungen von Arbeitnehmern, die in engem beruflichen Kontakt stehen, führt mitunter zu Problemen, wobei Mazal aber darauf hinweist, dass die lange Zeit gelebte Praxis, dass im Fall der Verheiratung einer der beiden Partner das Unternehmen verlassen muss, heutzutage nach den Bestimmungen des GlBG einer sachlichen Rechtfertigung im Einzelfall bedarf, weil andernfalls eine geschlechtsbezogene Diskriminierung vorliegen würde. In der Personaladministration sollten Fragen des familialen Status mit der datenschutzrechtlich gebotenen Sensibilität gehandhabt werden und sollte auch auf jene familialen Beziehungen Rücksicht genommen werden, die das Familienrecht nicht formalisiert regelt. Dabei solle aber jedenfalls danach differenziert werden, ob eine Datenverwendung im Anlassfall (etwa bei Sterbebegleitung) oder unabhängig vom Anlassfall (etwa für die Freistellung gemäß § 8 Abs 3 AngG die Frage, wer Ehepartner oder Lebensgefährte ist) erforderlich ist.