ABGB: § 879 Abs 1
OGH 29. 6. 2020, 8 ObA 65/20x
Die Klägerin macht mit der Begründung, die zwischen den Streitteilen getroffene Vereinbarung über die einvernehmliche Beendigung ihres Dienstverhältnisses sei unwirksam gewesen, Kündigungsentschädigung geltend.