Hinsichtlich der Frage, ob es einen abgabenpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellt, wenn der Arbeitgeber die Kosten für den COVID-Test des Arbeitnehmers übernimmt, legt das BMF die Befreiungsregelung des § 3 Abs 1 Z 13 EStG großzügig aus und vertritt die Ansicht, dass dies nach § 3 Abs 1 Z 13 EStG als steuerfrei anzuerkennen ist (analog zu Impfungen). Hinsichtlich der Kostentragung für Familienmitglieder des Arbeitnehmers liegt hingegen ein steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor. ( Quelle: WIKU-Personal-aktuell 322/2020)