Der Autor untersucht, inwieweit nach den geltenden Vorschriften Betriebsversammlungen und Betriebsratssitzungen rein virtuell durchgeführt werden können. Im Wege einer teleologischen Interpretation kommt er dabei zu dem Ergebnis, dass de lege lata virtuelle Betriebsversammlungen durchaus bereits zulässig sind. Der Gesetzgeber sollte aber entsprechend den Regelungen im AktG auch diesbezügliche Regelungen im ArbVG verankern. Auch virtuelle BR-Sitzungen im Wege von Videokonferenzen seien zulässig. Bezüglich der Beschlusserfordernisse sei aber zwischen einfachen und qualifizierten Videokonferenzen zu differenzieren. Während bei qualifizierten Videokonferenzen (alle Teilnehmer können sich gleichzeitig wechselseitig hören, sehen und somit wahrnehmen) eine Beschlussfassung wie in physischen Betriebsratssitzungen zulässig ist, sei bei einfachen Videokonferenzen ein nachträglicher Umlaufbeschluss zu empfehlen.