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Export des Rehabilitationsgeldes ins EU-Ausland

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6716/12/2020 Heft 6716 v. 17.9.2020

VO (EG) 883/2004 : Art 3, Art 11

ASVG: § 143a

Österreich ist als ehemaliger Wohnstaat und Beschäftigungsstaat einer Versicherten nicht verpflichtet, Rehabilitationsgeld an die (ehemalige) Versicherte zu zahlen, wenn diese seit vielen Jahren im EU-Ausland wohnt, den Großteil der Versicherungszeiten nach ihrem Wegzug im EU-Ausland erworben hat, seit dem Wegzug nicht mehr dem österreichischen System der sozialen Sicherheit angehört und auch keine Leistungen aus der Kranken- und Pensionsversicherung in Österreich bezogen hat.

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