Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurde eine Lohnsteuersenkung mit 1. 1. 2020 für Einkommensteile zwischen € 11.000,- und € 18.000,- von 25 % auf 20 % beschlossen. Dies hat ua zur Folge, dass es für Wöchnerinnen neben der Nachzahlung des Lohnes seitens des Dienstgebers auch zu einer Neuberechnung (Nachzahlung) des Wochengeldes kommen kann, sofern der Bemessungszeitraum des Wochengeldes im Kalenderjahr 2020 liegt und die Dienstnehmerin von der Lohnsteuersenkung profitiert. Laut aktueller Information der Österreichischen Gesundheitskasse ist in diesem Fall vom Dienstgeber bzw Steuerberater im Zuge der Aufrollung der Lohnabrechnungen auch eine neue, korrigierte Arbeits- und Entgeltbestätigung über ELDA an die jeweilige Landesstelle der ÖGK zu übermitteln. Dies wird als Antrag der Wöchnerin gewertet; diese erhält anschließend ohne weiteren Antrag die Nachzahlung des Wochengeldes. Das Krankengeld und das Rehabilitationsgeld bzw Wiedereingliederungsgeld sind von dieser Vorgehensweise nicht betroffen.