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Änderung von Arbeitnehmerschutzvorschriften

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6716/2/2020 Heft 6716 v. 17.9.2020

In Umsetzung europarechtlicher Vorgaben im Zusammenhang mit Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch die Exposition von krebserzeugenden Arbeitsstoffen am Arbeitsplatz kam es mit BGBl II 2020/382 zu einer Anpassung der Grenzwerteverordnung 2018 (nunmehr "Grenzwerteverordnung 2020"), der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ 2017) und der Verordnung biologische Arbeitsstoffe (VbA).

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