In Umsetzung europarechtlicher Vorgaben im Zusammenhang mit Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch die Exposition von krebserzeugenden Arbeitsstoffen am Arbeitsplatz kam es mit BGBl II 2020/382 zu einer Anpassung der Grenzwerteverordnung 2018 (nunmehr "Grenzwerteverordnung 2020"), der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ 2017) und der Verordnung biologische Arbeitsstoffe (VbA).