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Neufestsetzung von Lehrlingsentschädigungen

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6716/1/2020 Heft 6716 v. 17.9.2020

Durch Beschluss des Bundeseinigungsamtes wurde die Höhe der Lehrlingsentschädigungen und Sonderzahlungen mit Wirksamkeit ab 1. 10. 2020 für folgende Lehrberufe neu festgesetzt:

Lehrberuf Fitnessbetreuung: Die Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr € 546,80, im 2. Lehrjahr € 697,40 und im 3. Lehrjahr € 979,90. (BGBl II 2020/385)

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