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BFG: Abfertigungszahlungen aus Sozialplänen keine Betriebsausgaben

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6714/12/2020 Heft 6714 v. 3.9.2020

EStG: § 20 Abs 1 Z 8, § 67 Abs 6

KStG: § 12 Abs 1 Z 8

Gemäß § 20 Abs 1 Z 8 EStG dürfen Aufwendungen oder Ausgaben für Entgelte, die beim Empfänger sonstige Bezüge nach § 67 Abs 6 EStG darstellen, soweit sie bei diesem nicht mit dem Steuersatz von 6 % zu versteuern sind, nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden.

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