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Unberechtigte Entlassung trotz Verheimlichung eines Forschungsprojekts

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6712/8/2020 Heft 6712 v. 20.8.2020

AngG: § 27 Z 1

OLG Wien 5. 5. 2020, 8 Ra 59/19h

Jeder vorzeitigen Auflösung ist die Unzumutbarkeit der auch bloß kurzfristigen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses wesensimmanent. Unzumutbarkeit liegt immer dann vor, wenn eine andere Form der Beendigung objektiv nicht in Betracht kommt. Das Verhalten des Arbeitgebers in Kenntnis des Entlassungsgrundes kann aber insofern von Bedeutung sein, als daraus unter Umständen geschlossen werden kann, dass die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers offenbar doch nicht unzumutbar ist. Dies war nach Ansicht des OLG Wien hier der Fall:

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