vorheriges Dokument
nächstes Dokument

COVID-19: Vergütung des Verdienstentgangs gemäß Epidemiegesetz

Aus den BehördenSozialministeriumBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6711/14/2020 Heft 6711 v. 13.8.2020

Erlass des BMSGPK 20. 7. 2020, 2020-0.406.069

COVID-19, Kostentragung des Bundes gemäß EpidemieG 1950 - 2. Erlass: Vollziehung der Berechnung des Verdienstentgangs gemäß EpidemieG 1950

1. Überblick

Nach § 32 Abs 1 Epidemiegesetz haben natürliche und juristischen Personen sowie Personengesellschaften des Handelsrechts Anspruch auf Vergütung des Verdienstentgangs, wenn über sie bestimmte behördliche Maßnahmen (zB Absonderung, Untersagung der Ausübung einer Erwerbstätigkeit, Untersagung der Beschäftigung in einem im Betrieb beschränkten oder geschlossenen Unternehmen) aufgrund des Auftretens näher geregelter Krankheiten verhängt wurden (vgl § 32 Abs 1 EpidemieG). Für Arbeitnehmer ist die Entschädigung nach dem regelmäßigen Entgelt iSd EFZG zu bemessen (§ 32 Abs 3 EpidemieG) und für selbstständig erwerbstätige Personen und Unternehmungen "nach dem vergleichbaren fortgeschriebenen wirtschaftlichen Einkommen" (§ 32 Abs 4 EpidemieG).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte