vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Erweiterung des Berechtigungsumfangs für Steuerberater und Bilanzbuchhalter

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6710/1/2020 Heft 6710 v. 6.8.2020

Die im COVID-19-Förderprüfungsgesetz geregelten, durch die Finanzämter durchzuführenden Prüfungen im Zuge von Außenprüfungen, Nachschauen und begleitenden Kontrollen sind nach den Bestimmungen der BAO durchzuführen. Da die Finanzämter dabei aber nicht in ihrer Funktion als Abgabenbehörden des Bundes tätig werden, sondern als "Gutachter", wurde nun im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (BGBl I 2020/67) und im Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 (BGBl I 2020/66) klargestellt, dass die Unternehmen bei Durchführung dieser Kontrollen auch von Steuerberatern und Bilanzbuchhaltern vertreten werden dürfen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte