vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verlängerung des Zeitraums für Freistellungen von Arbeitnehmern, die einer COVID-19-Risikogruppe angehören

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6710/2/2020 Heft 6710 v. 6.8.2020

Ursprünglich war vorgesehen, dass die Freistellung von Dienstnehmern (auch geringfügig Beschäftigten) und Lehrlingen mit einem COVID-19-Risiko-Attest bis längstens 31. 5. 2020 dauern kann. Die BMAFJ hat nun schon zum dritten Mal von der Verordnungsermächtigung nach § 735 Abs 3 ASVG bzw § 258 Abs 3 B-KUVG Gebrauch gemacht und den Zeitraum, in dem Freistellungen möglich sind, bis zum Ablauf des 31. 8. 2020 verlängert. (BGBl II 2020/345)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte