BGBl I 2020/72, ausgegeben am 24. 7. 2020
Bundesgesetz, mit dem das AVRAG geändert wird
1. Änderungen iZm COVID-19
Mit dem vorliegenden Bundesgesetz kommt es zu zwei mit der Corona-Krise im Zusammenhang stehenden Änderungen im AVRAG. Diese betreffen einerseits die Sonderbetreuungszeit, andererseits die Bildungskarenz und die Bildungsteilzeit.