Viele Nichtselbstständige, denen ansonsten ein Arbeitsplatz bereitgestellt wird, sehen sich durch die Verlagerung des Erwerbslebens ins Home-Office wegen der Coronakrise unerwartet (und teils unfreiwillig) zum verstärkten Einsatz eigener Ressourcen für ihre Tätigkeit gezwungen. Die Finanzverwaltung wird daher in absehbarer Zeit mit einer noch nicht da gewesenen Anzahl an Steuerpflichtigen konfrontiert sein, die verschiedene Aufwendungen oder Mehraufwendungen für das Arbeiten von zu Hause aus steuerlich geltend machen möchten. Bräumann untersucht, welche Möglichkeiten und Grenzen dafür im geltenden Recht bestehen, ob diese im Licht der COVID-19-Situation zu neuen Auslegungsergebnissen führen könnten und wie Verordnung oder Gesetz einer möglichen Verfahrenslast vorbeugen könnten.