Ein Erlass des BMF gibt den Inhalt einer zwischen der Republik Österreich und der Republik Italien auf Basis von Art 25 Abs 3 des DBA-Italien abgeschlossenen Konsultationsvereinbarung wieder. Die Konsultationsvereinbarung dient der Klärung der Wirkungsweise des Art 15 Abs 4 (Grenzgängerregelung) des Abkommens in Bezug auf Steuerpflichtige, die üblicherweise zu ihrem Arbeitsort pendeln, derzeit aber aufgrund der Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 im Homeoffice arbeiten. Die Konsultationsvereinbarung dient dabei nur als vorübergehende Maßnahme, um das Ausmaß der persönlichen Belastungen für grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer angesichts der COVID-19-Pandemie möglichst gering zu halten. (Erlass des BMF vom 27. 6. 2020, 2020-0.394.761, BMF-AV Nr 96/2020)