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Satzung des KV-private Bildungseinrichtungen

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6707/2/2020 Heft 6707 v. 16.7.2020

Mit Beschluss des Bundeseinigungsamtes wurde mit Wirksamkeit ab 1. 5. 2020 der "Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen", KV 257/2020, (mit Ausnahmen) zur Satzung erklärt. Die Satzung gilt für alle Einrichtungen, deren Hauptzweck in der außerbetrieblichen Erwachsenenbildung liegt, soweit sie nach arbeitsmarktrechtlichen Vorschriften oder bundes- oder landesrechtlichen Fördervorschriften oder Fördervereinbarungen als Einrichtungen der außerbetrieblichen Erwachsenenbildung anerkannt sind (ausgenommen öffentlich-rechtliche Einrichtungen). (BGBl II 2020/281)

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