Der Beitrag stellt die steuerlichen Konsequenzen der Überlassung von betrieblichen Kfz an Arbeitnehmer dar (Stichwort "Sachbezug"). Es werden sowohl die wesentlichen Vorschriften behandelt, die es bei der Berechnung des Sachbezuges zu berücksichtigen gilt, als auch Sonderfragen, die in der Praxis häufig zu Rückfragen führen. So zB, wenn ein Fahrzeug durch mehrere Arbeitnehmer genutzt wird, einem Arbeitnehmer abwechselnd verschiedene Kfz zur Verfügung stehen, wenn Kostenbeiträge geleistet werden, nicht mehr als 500 km im Jahr privat gefahren werden oder wenn dem Gesellschafter-Geschäftsführer ein Fahrzeug überlassen wird. Die Autoren weisen auch darauf hin, dass Kfz-Sachbezüge in der Buchhaltung im Personalaufwand der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen sind. Aus Gründen der Vereinfachung und mangels Wesentlichkeit werden dabei in der Praxis idR die Sachbezüge laut Lohnverrechnung sowie ein korrespondierender Ertrag angesetzt.