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BFG: Fortbildungskosten einer AHS-Lehrerin für Montessori-Lehrgang

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6706/16/2020 Heft 6706 v. 9.7.2020

EStG: § 16, § 20 Abs 1 Z 2 lit a

BFG 16. 4. 2020, RV/7101633/2016

Die Beschwerdeführerin ist AHS-Lehrerin und unterrichtet beinahe ausschließlich Englisch und Russisch in der Oberstufe. In den Jahren 2014 und 2015 besuchte sie einen Montessori-Diplomlehrgang für die Sekundarstufen I und II in Deutschland und machte dafür die Anzahlung und die erste Rate für den Lehrgang sowie Übernachtungs- und Fahrtkosten in der Einkommensteuererklärung 2014 von insgesamt € 2.027,64 als Werbungskosten geltend.

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