JN: § 42
OGH 28. 11. 2019, 9 ObA 37/19k
Die Klägerin, eine österreichische Staatsbürgerin, war Mitarbeiterin der Botschaft der USA in Wien. Sie war Handelsexpertin der Handelsabteilung in Österreich. Zu ihren Aufgaben gehörte es ua zu versuchen, Marktbarrieren für US-Unternehmen in Österreich abzubauen.