Wurden Personen aufgrund eines ab dem 6. 5. 2020 ausgestellten COVID-19-Risiko-Attests von ihrer Arbeitsleistung bei Fortzahlung ihres Entgelts freigestellt, werden den Dienstgebern die dadurch anfallenden Lohn- und Lohnnebenkosten auf Antrag ersetzt. Nachdem nun die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen wurden, kann die ÖGK mit der Kostenerstattung beginnen. Die Details zur Erstattungsregelung sind im Dienstgeber-Newsletter Nr 4/Juni 2020 der ÖGK zu finden.