Ein Begutachtungsentwurf sieht vor, dass das aktive Wahlalter zum Betriebsrat im Arbeitsverfassungsgesetz und im Post-Betriebsverfassungsgesetz von 18 auf 16 Jahre gesenkt werden soll. Weiters soll in Angleichung an die Begriffsänderung durch die Novelle zum Berufsausbildungsgesetz (BGBl I 2020/18, ARD 6692/13/2020) im ArbVG der Begriff "Lehrlingsentschädigung" durch "Lehrlingseinkommen" ersetzt werden. (Ministerialentwurf 22. 6. 2020, 30/ME NR 27. GP )