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Informationen zum Neustartbonus

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6704/3/2020 Heft 6704 v. 25.6.2020

Den Neustartbonus kann jede arbeitssuchende Person beantragen, die ein vollversichertes Dienstverhältnis von mindestens 20 Wochenstunden annimmt, das im Verhältnis zum Dienstverhältnis vor der Arbeitslosigkeit geringer entlohnt ist, und die Stelle muss beim AMS als offen gemeldet gewesen sein. Der Neustartbonus ist auf Arbeitsaufnahmen zwischen dem 15. 6. 2020 und dem 30. 6. 2021 befristet. Nähere Informationen zum Neustartbonus sind der Homepage des AMS sowie den FAQ des BMAFJ (www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/FAQ-Neustartbonus.html ) zu entnehmen.

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