Mit einem Abänderungsantrag zum 2. Finanz-Organisationsreformgesetz im Plenum des Nationalrates wurden die durch das 2. COVID-19-Gesetz gesetzten Maßnahmen, die zur Erleichterung der SV-Beitragspflichten im Zusammenhang mit der Coronakrise ergriffen wurden (siehe bereits ARD 6692/14/2020), verlängert. Nähere Informationen dazu nach Veröffentlichung des BGBl.