EStG: § 3 Abs 1 Z 21 idF vor BGBl I 2015/118
VwGH 29.01.2020, Ra 2018/13/0005
Gemäß § 3 Abs 1 Z 21 EStG idF vor dem StRefG 2015/2016, BGBl I 2015/118, war der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen bei Beförderungsunternehmen von der Einkommensteuer befreit. Diese Steuerbefreiung galt jedoch nicht für die kostenlose oder verbilligte Beförderungsleistungen durch andere Unternehmen als den Arbeitgeber, sondern nur dann, wenn der Arbeitgeber selbst die Beförderung - als Beförderungsunternehmen - durchführt (vgl VwGH 19. 9. 2013, 2013/15/0183, ARD 6368/6/2013).