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Rückerstattung von BMSVG-Beiträgen an den Arbeitgeber nach Vergleich

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6701/7/2020 Heft 6701 v. 28.5.2020

BMSVG: § 6 Abs 2 und Abs 3

ASVG: § 69

Geht ein Arbeitgeber zunächst davon aus, dass das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers dem BMSVG unterliegt, und leistet er in diesem Sinn auch Beiträge an die Betriebliche Vorsorgekasse und kommt es schließlich im Zuge eines Rechtsstreits zu einem Vergleich, in dem sich der Arbeitgeber zur Zahlung einer gesetzlichen Abfertigung Alt unter Zugrundelegung eines mehr als 25 Jahre dauernden Dienstverhältnisses verpflichtet, so hat er damit den seitens des Arbeitnehmers geltend gemachten gesetzlichen Abfertigungsanspruch und die entsprechende Dauer des Dienstverhältnisses anerkannt. Dass der Vergleich in Form eines sogenannten Prämienvergleiches abgeschlossen wurde und der Arbeitgeber sich durch die rechtzeitige Zahlung von seiner Hauptverpflichtung befreien konnte, ändert nichts daran.

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