Altersteilzeit stellt schon normalerweise hohe Anforderungen an die in der Personalverrechnung tätigen Personen. Besonders kompliziert wird die Berechnung des den Altersteilzeitdienstnehmern gebührenden Entgelts aber dann, wenn derzeitige oder künftige Altersteilzeitdienstnehmer auch von Maßnahmen betroffen sind, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie stehen. Die folgende Information bezieht sich auf