Dreieinhalb Monate nach dem Brexit hat das britische Unterhaus das Gesetz zur Beendigung der Freizügigkeit für europäische Arbeitskräfte verabschiedet. Es sieht vor, dass ab Jänner 2021 Arbeitskräfte aus der EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz keinen freien Zugang mehr zum britischen Arbeitsmarkt haben. Bis Jahresende läuft noch eine Übergangsphase, in der das Land im EU-Binnenmarkt sowie in der Zollunion bleibt und die EU-Regeln weiter gelten. Welche Kriterien ab dem 1. 1. 2021 für die Zuwanderung europäischer Arbeitskräfte nach Großbritannien gelten sollen, wird in dem Gesetzesentwurf nicht präzisiert. Die britische Regierung plant ein Punktesystem, das Arbeitskräften mit besonderen Qualifikationen den Vorzug gibt. ( Quelle: Nachrichtenagentur afp)