Die Autorin setzt sich kritisch mit der Anspruchsvoraussetzung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes auseinander, dass in den letzten 182 Tagen vor der Geburt des Kindes eine in Österreich sv-pflichtige Erwerbstätigkeit ausgeübt werden muss. Im Hinblick auf berechtigte vorzeitige Auflösungen des Arbeitsverhältnisses - wie insbesondere im Fall grober Vertragsverletzungen oder der Insolvenz des Arbeitgebers - sei eine Evaluierung und Nachjustierung der gesetzlichen Bestimmungen dringend geboten.