Initiativantrag 13. 5. 2020, 537/A BlgNR 27. GP
Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Bundesgesetz, mit dem das EStG 1988, das UStG 1994 und das Schaumweinsteuergesetz 1995 geändert werden sollen (19. COVID-19-Gesetz)
1. Einleitung
Die Gastronomie ist besonders durch die Folgen der Coronakrise betroffen. Einerseits mussten die Betriebe sehr lange geschlossen bleiben und andererseits werden die Wirte die Auswirkungen noch länger stark spüren. Mit dem Wirtshaus-Paket wurde ein Maßnahmenbündel bestehend aus steuerlichen Entlastungen, Unterstützungen sowie Anreizen zur Steigerung des Konsums geschnürt. Folgende Maßnahmen sind geplant: