Mit dem 21. COVID-19-Gesetz ist eine Änderung des Bilanzbuchhaltungsgesetzes 2014 geplant. Die Ergänzung des Berechtigungsumfangs der Bilanzbuchhalter soll es dieser Berufsgruppe ab 20. 5. 2020 ermöglichen, Anträge auf Zuschüsse, die einem Unternehmen auf Grundlage des ABBAG-Gesetzes - also vom COVID-19-Krisenbewältigungsfonds - gewährt werden, einzubringen. (Initiativantrag 13. 5. 2020, 538/A BlgNR 27. GP ; Gesetzwerdung bleibt abzuwarten)