Durch die COVID-19-Krise sind insbesondere auch gemeinnützige Organisationen aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens (Sport, Kunst, Kultur usw) mit existenzbedrohenden Einnahmenausfällen konfrontiert. Mit dem 20. COVID-19-Gesetz soll ein mit 700 Mio € dotierter "Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds" errichtet werden, aus dessen Mitteln privatwirtschaftliche Förderungen an Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke verwirklichen, gewährt werden können, damit diese in die Lage versetzt werden, ihre im öffentlichen Interesse gelegenen Tätigkeiten weiter zu erbringen. Nähere Details werden durch eine Richtlinie des BMKÖS geregelt. Anträge auf Förderung sind bis spätestens 31. 12. 2020 zu stellen, die Abwicklung übernimmt die Austrian Wirtschaftsservice GmbH (AWS). (Initiativantrag 13. 5. 2020, 536/A BlgNR 27. GP ; Gesetzwerdung bleibt abzuwarten)