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Gerhartl, Hausordnung: Arbeitsrechtliche Aspekte, ecolex 2020, 130

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6699/19/2020 Heft 6699 v. 14.5.2020

Der Beitrag befasst sich mit dem Thema Hausordnung in Arbeitsstätten. Typische Inhalte einer derartigen Hausordnung können etwa folgende Themenbereiche sein: Mitbringen von Tieren oder von bestimmten Gegenständen; Essen und Trinken, sonstige Genussmittel (zB Rauchen); Sauberkeit und Lärmvermeidung; widmungsgemäße Verwendung der Räumlichkeiten; Gewährleistung der Sicherheit. Eine Hausordnung kann gegenüber den von ihr erfassten Arbeitnehmern den Charakter einer generellen Weisung oder einer Betriebsvereinbarung (Erlassen von Ordnungsvorschriften bzw Kontrollmaßnahmen) aufweisen, darf aber jedenfalls nicht gegen höherrangige Vorschriften mit zwingendem Charakter verstoßen, insbesondere sind die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers zu beachten. Sofern eine Hausordnung Hinweise auf Verbote enthält, die sich bereits aus anderen rechtlichen Grundlagen ergeben (zB gesetzliche Rauchverbote), kommt ihnen nur bloß deklarativer Charakter zu, sie können aber allenfalls haftungsrechtlich relevant sein. Ein in der Hausordnung vom Arbeitgeber einseitig erklärter Haftungsausschluss (zB für Schäden, die durch die Benutzung von zur Verfügung gestellter Einrichtungen wie Warteräume, Kinderspielecken, Garderoben etc entstehen) ist nach Ansicht Gerhartls nicht von vornherein unwirksam, aber auf leichte Fahrlässigkeit zu begrenzen.

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