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Entsendung: Angabe der falschen Staatsangehörigkeit in ZKO3-Meldung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6699/9/2020 Heft 6699 v. 14.5.2020

LSD-BG: § 26 Abs 1 Z 2

LVwG Tirol 27. 11. 2019, LVwG-2019/25/1881-5

Im vorliegenden Fall wurde über den Geschäftsführer eines italienischen Unternehmens eine Geldstrafe von € 1.000,- verhängt, weil er in der ZKO3-Meldung für einen zur Erbringung einer fortgesetzten Arbeitsleistung nach Österreich entsandten Arbeitnehmer eine falsche Staatsangehörigkeit eingetragen hat. Zur Rechtfertigung, warum für den mazedonischen Staatsangehörigen die italienische Staatsangehörigkeit in die ZKO-Meldung eingegeben wurde, gab er an, dass am 12. 2. 2019 die Umbenennung des Ländernamens von Mazedonien auf Nord-Mazedonien erfolgte, was dazu führte, dass am 12. 3. 2019 (= Tag der Abgabe der ZKO3-Meldung) in der Auswahlliste der Eingabemaske der Finanzbehörde für die ZKO3-Meldung keiner dieser beiden Staatsbezeichnungen verfügbar war bzw aufgefunden werden konnte. Laut Auskunft der Finanzpolizei im Verfahren wurde die Auswahlmöglichkeit mit spätestens 28. 2. 2019 umgestellt und war ab diesem Zeitpunkt die Staatsangehörigkeit Mazedonien nicht länger unter dem Buchstaben "M", sondern nunmehr unter dem Buchstaben "N" zu finden.

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