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Steuerfreie Corona-Prämien für alle - oder doch nicht?

Thema - PersonalverrechnungMag. Birgit Kronberger, MBA/Mag. Rainer KraftARD 6695/6/2020 Heft 6695 v. 17.4.2020

Im Rahmen des dritten gesetzlichen COVID-Maßnahmenpakets wurde im Einkommensteuergesetz und im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ausdrücklich verankert, dass Zulagen und Bonuszahlungen an Mitarbeiter, die vom Arbeitgeber aufgrund der COVID-19-Krise zusätzlich geleistet werden, bis zu € 3.000,- von der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeitragspflicht befreit sind.11 § 124b Z 350 EStG 1988 bzw § 49 Abs 3 Z 30 ASVG idF BGBl I 2020/23 (siehe dazu ARD 6694/12/2020). Die zusätzlich gewährten Prämien unterliegen aber grundsätzlich den Abgaben DB, DZ und KommSt. Rechtlich noch nicht ganz geklärt ist die wichtige Frage, wer von der Begünstigung profitieren kann.

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