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Auszahlung von Guthaben aus der Auftraggeberhaftung

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6693/10/2020 Heft 6693 v. 2.4.2020

ASVG: § 67a

IO: § 20

Überweist ein Auftraggeber von Bauleistungen 20 % des Werklohnes an das Dienstleistungszentrum, um sich der Haftung für alle Beiträge und Umlagen, die das beauftragte Unternehmen an österreichische Krankenversicherungsträger abzuführen hat, zu entziehen, gelten die AGH-Zahlungen als "Drittleistung", dh als Leistung des beauftragten Unternehmens (Schuldners) und sind durch die Krankenversicherungsträger auf dem Beitragskonto des beauftragten Unternehmens zu verbuchen.

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