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BMF-Info mit weiteren Sonderregelungen betreffend Coronavirus

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6693/4/2020 Heft 6693 v. 2.4.2020

Das BMF hat seine Info vom 13. 3. 2020, GZ 2020-0.178.784, ARD 6691/16/2020, um weitere Aussagen ergänzt:

Bei Ansuchen um Zahlungserleichterungen hat das Finanzamt bei Vorliegen einer konkreten Betroffenheit eine Stundung bzw Ratenzahlung bis (längstens) 30. 9. 2020 zu gewähren.

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