ASVG: § 176 Abs 1 Z 7 lit a
Kommt es bei einem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr in einem Berufswettbewerb, bei dem Einsatzbedingungen simuliert und trainiert werden, bei einem Sprint im Rahmen des Staffellaufs in Feuerwehrausrüstung durch die aufgetretene Überlastung zu einem Riss der Achillessehne, fällt dieser Unfall in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.