GSVG: § 369
Mit der Pensionanpassung für das Jahr 2018 wurde eine nach dem Gesamtpensionseinkommen abgestufte Pensionserhöhung vorgenommen, mit dem Ziel der Kaufkrafterhaltung und Kaufkraftstärkung von Beziehern kleiner Pensionen. Bei einem Gesamtpensionseinkommen von mehr als € 4.980,- monatlich ist die Pensionserhöhung für 2018 zur Gänze entfallen.