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Widerruf einer kreditschädigenden Äußerung über Arbeitskollegen

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6688/7/2020 Heft 6688 v. 27.2.2020

ABGB: § 1330 Abs 2

Verbreitet jemand kreditschädigende Äußerungen über eine andere Person, deren Unwahrheit er kannte oder kennen musste, kann nach § 1330 Abs 2 ABGB der Widerruf der Äußerung begehrt werden. Dieser Tatbestand ist aber

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