Der Autor nimmt in dieser zweiteiligen Serie 13 Mythen rund um das Arbeitszeitrecht unter die Lupe, die man in der Beratungspraxis immer wieder von manchen Personalisten hört. So geht er unter anderem folgenden Mythen nach:
Jeder Dienstnehmer mit Führungsaufgaben ist als "Leitender Angestellter" vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen.