Für Arbeitsverhältnisse, die vor dem 1. 1. 2003 begründet wurden, gelten nach wie vor die gesetzlichen Bestimmungen über die "Abfertigung Alt". Bis das letzte Arbeitsverhältnis, auf das diese Rechtslage anwendbar ist, endet, stellt sich für Arbeitgeber die Herausforderung, eine korrekte Abrechnung und Auszahlung der Abfertigung Alt zu gewährleisten. Neben der Bewältigung der mit der Auszahlung verbundenen wirtschaftlichen Belastung ist die korrekte Bemessung der Abfertigung Alt eine vom Arbeitgeber zu absolvierende Kerndisziplin. Dieser Beitrag beschäftigt sich überblicksmäßig mit der aktuell gesicherten Rechtslage zur Bemessungsgrundlage, die für die Berechnung der Abfertigung Alt heranzuziehen ist.