Das BMF hat einen Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht veröffentlicht. Einleitend wird dazu festgehalten, dass die Übergangsregelung für die Sparte Einzelhandel und die Sparte Markt-, Straßen- und Wanderhandel bzw vergleichbare andere gewerblich tätige Unternehmen vom 19. 11. 2015 (verlängert) aufrecht bleibt. Der neue Erlass enthält insbesondere die Details zu folgenden Themen: Führung von Büchern und Aufzeichnungen (Einzelaufzeichnungspflicht nach § 131 Abs 1 Z 2 BAO), Registrierkassenpflicht (§ 131b BAO), Belegerteilungspflicht (§ 132a BAO), Sanktionen bei Nichterfüllung der Verpflichtungen sowie Einzelheiten zur technischen Sicherheitseinrichtung. Erlass des BMF 23. 12. 2019, BMF-010102/0007-I/8/2019, BMF-AV Nr 7/2020 (Volltext abrufbar unter https://findok.bmf.gv.at ).