Mit 1. 1. 2020 wurde die GPLA in einer einheitlichen Prüforganisation im Wirkungsbereich des BMF zusammengeführt ("Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge"; vgl dazu das PLABG, BGBl I 2018/98, ARD 6631/19/2019). Obwohl die Übertragung der Sozialversicherungsprüfung an die Abgabenbehörden des Bundes vom VfGH einstweilen als verfassungswidrig aufgehoben wurde (siehe VfGH 13. 12. 2019, G 67/2019 ua, ARD 6680/13/2020; Reparaturfrist bis 1. 7. 2020), ergibt sich aus dieser Zusammenlegung Änderungsbedarf bei zwei Verordnungen, und zwar bei der: