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Waser, Steuerrechtliche Aspekte grenzüberschreitender Trainee-Programme, PV-Info 11/2019, 23

ArtikelrundschauSteuerrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6683/23/2020 Heft 6683 v. 23.1.2020

Aufgrund der immer größer werdenden Bedeutung grenzüberschreitender Trainee-Programme in internationalen Konzernen widmet sich der Beitrag ausgewählten steuerrechtlichen Aspekten. Dabei gilt es die steuerlichen Pflichten des Heimatlandunternehmens und des Trainees im jeweiligen Gastland festzustellen. Ausgangspunkt dafür sind Zielsetzung und Struktur des Trainee-Programms. Daraus ist in einem zweiten Schritt das sachgerechte Verrechnungspreismodell abzuleiten. Waser fasst zusammen, dass bei den Modellen "Kostentragung durch Heimatlandgesellschaft" und "Kostenpool und Kostenverteilung" das Gastland im Anwendungsbereich des OECD-MA nur dann ein Besteuerungsrecht an den Einkünften des Trainees erhält, wenn sich dieser länger als 183 Tage im 12-Monats-Zeitraum im Gastland aufhält. Beim Modell "Kostentragung durch Gastlandgesellschaft" wird hingegen das Gastland in jenen Fällen, in denen es dem Prinzip des wirtschaftlichen Arbeitgebers folgt, bereits bei kurzfristigeren Einsätzen ein Besteuerungsrecht reklamieren. Jedenfalls sollte im Anwendungsbereich des OECD-MA - unabhängig vom Verrechnungspreismodell - die Heimatlandgesellschaft im Gastland keine abkommensrechtliche Betriebsstätte begründen. Besonders wichtig sei eine gut strukturierte Dokumentation der Zielsetzung und Ausgestaltung des Trainee-Programms. Zudem könne über eine strukturierte Einschränkung der Dauer des Einsatzes eines Trainees am jeweiligen Konzernstandort (inklusive sonstiger Anwesenheitszeiten im Gastland) eine Steuerpflicht im jeweiligen Gastland vermieden werden.

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