Aufgrund einer Änderung der Sachbezugswerteverordung durch BGBl II 2019/314 kam es zu einigen Neuerungen beim Pkw-Sachbezug. Der Beitrag fasst die Änderungen zusammen und ergänzt diese durch wertvolle Hinweise, Praxistipps und Beispiele. Zu betonen sind hier insb die neuen (höheren) CO2-Grenzwerte für nach dem 31. 3. 2020 zugelassene Pkw aufgrund des neuen WLTP-Messverfahrens und die neue Sachbezugsberechnungsgrundlage für ab dem 1. 1. 2020 erstzugelassene Vorführwagen, wonach die USt und die NoVA zu den Anschaffungskosten des Kfz-Händlers hinzuzurechnen sind, dafür aber der Erhöhungszuschlag nur mehr 15 % beträgt. Wie der Sachbezug im Fall eines einmaligen und im Fall monatlicher Anschaffungskostenbeiträge zu berechnen ist, wird anhand von Abrechnungsbeispielen dargestellt.