EStG: § 34
Aufwendungen für den Aufenthalt in Montegrotto Terme (Italien) wegen chronischer Rückenschmerzen können nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn der Aufenthalt über bloßes Anraten des Hausarztes frei gewählt wurde und dem Auslandsaufenthalt keine ärztliche "Verordnung" (Verschreibung) vor dem Antritt der Reise zugrunde liegt.