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Einstellung des Arbeitslosengeldes mangels Arbeitswilligkeit

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6681/14/2020 Heft 6681 v. 10.1.2020

AlVG: § 10, § 24

VwGH 27. 8. 2019, Ra 2018/08/0008

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld setzt gemäß § 7 Abs 1 Z 1 AlVG ua voraus, dass der Versicherte der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, was nur dann der Fall ist, wenn er eine Beschäftigung aufnehmen kann und darf, arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitslos ist.

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